AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ing. Michael Lenhart Werbeagentur
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Ing. Michael Lenhart Werbeagentur auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur richten sich ausschließlich an.
Vertragsabschluss
Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages legt die Agentur nach dem telefonischen Vorgespräch. Darin sind der Leistungsumfang und die Vergütung festgelegt. Die Agentur ist 14 Tage ab Zugang des Angebots beim Kunden daran gebunden. Der Vertrag kommt mit Annahme des übermittelten Angebots durch den Kunden zustande („Agenturvertrag„).
§ 2 Leistungen
(1) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für KMU-Betriebe im Bereich des Onlinemarketings und der Social-Media-Recruiting (Mitarbeitergewinnung / Recruitings). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur, bleibt der Vergütungsanspruch der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google oder Meta jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht zu.
(6) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von der WKO öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich nach Aufforderung von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn das Angebot von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist anders lautend. Eine Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Ing. Michael Lenhart Werbeagentur als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Ing. Michael Lenhart Werbeagentur anzufragen.
(4) Ing. Michael Lenhart Werbeagentur stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Ing. Michael Lenhart Werbeagentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setup-Gebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur in Verzug, ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ing. Michael Lenhart Werbeagentur wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf Online Marketing-Maßnahmen durch die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erstellten Inhalte für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach dem Urheberrechtsgesetz.
§ 12 Haftung
(1) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
Schlussbestimmungen
Bei einem Widerspruch zwischen dem Agenturvertrag und diesen AGB geht der Agenturvertrag vor.
Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Agenturvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Vertrages, ist ausschließlich das für 1140 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Diese AGB und etwaige auf dieser Basis abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
AGB Stand: 09.2024 © Vervielfältigung verboten
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ing. Michael Lenhart Werbeagentur
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Ing. Michael Lenhart Werbeagentur auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur richten sich ausschließlich an.
Vertragsabschluss
Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages legt die Agentur nach dem telefonischen Vorgespräch. Darin sind der Leistungsumfang und die Vergütung festgelegt. Die Agentur ist 14 Tage ab Zugang des Angebots beim Kunden daran gebunden. Der Vertrag kommt mit Annahme des übermittelten Angebots durch den Kunden zustande („Agenturvertrag„).
§ 2 Leistungen
(1) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für KMU-Betriebe im Bereich des Onlinemarketings und der Social-Media-Recruiting (Mitarbeitergewinnung / Recruitings). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur, bleibt der Vergütungsanspruch der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google oder Meta jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht zu.
(6) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von der WKO öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich nach Aufforderung von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn das Angebot von Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist anders lautend. Eine Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Ing. Michael Lenhart Werbeagentur als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Ing. Michael Lenhart Werbeagentur anzufragen.
(4) Ing. Michael Lenhart Werbeagentur stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Ing. Michael Lenhart Werbeagentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setup-Gebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur in Verzug, ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ing. Michael Lenhart Werbeagentur wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf Online Marketing-Maßnahmen durch die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur erstellten Inhalte für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die der Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach dem Urheberrechtsgesetz.
§ 12 Haftung
(1) Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Die Ing. Michael Lenhart Werbeagentur gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
Schlussbestimmungen
Bei einem Widerspruch zwischen dem Agenturvertrag und diesen AGB geht der Agenturvertrag vor.
Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Agenturvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Vertrages, ist ausschließlich das für 1140 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Diese AGB und etwaige auf dieser Basis abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
AGB Stand: 09.2024 © Vervielfältigung verboten